Vertriebsmodell: Ausgabe von Arzneimitteln durch Automaten verboten
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Das vom Regierungspräsidium Karlsruhe gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ausgesprochene Verbot, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke in Hüffenhardt apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, ist rechtmäßig.
Die Berufung der niederländischen Versandapotheke gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe wurde damit zurückgewiesen. Die Revision hat der VGH nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt werden.
Quelle
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021, 9 S 527/20