Kosten

Grundsätzlich ermittelt sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe der Gebühren richtet sich hier, falls nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gegenstandswert. Bei sehr umfangreichen und komplexen Fällen sowie bei Beratungsmandaten treffen wir regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung mit einem Zeithonorar.

Für Erstberatungen berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19%, also insgesamt 226,10 €.

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