Grundsätze

Zur Erleichterung der Bearbeitung Ihres Falles bitten wir um Beachtung folgender allgemeiner Dinge:

1. Erstberatung

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Fall rechtlich zu beurteilen ist, können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten. Für ein Pauschalhonorar können Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. In diesem Termin prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Darüber hinaus teilen wir Ihnen auf Wunsch schriftlich mit, wie Sie unter Berücksichtigung des Kostenrisikos weiter vorgehen können.

2. Informationsfluss

Um Ihre Interessen umfassend vertreten zu können, benötigen wir von Ihnen grundsätzlich alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen zu Ihrem Fall. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenige Unterlagen mit, da die Bedeutung eines Schriftstückes von uns unter Umständen anders eingeschätzt wird als von Ihnen. Alle für die Fallbearbeitung erforderlichen Unterlagen behalten wir – soweit wie möglich – in Kopie bei der Akte und geben Ihnen die Originale unverzüglich zurück. Sollten wir einmal doch das Originalschriftstück benötigen, erhalten Sie dieses nach Beendigung des Auftrages wieder zurück. Über den Stand der Bearbeitung werden Sie durch Übermittlung von Abschriften des gesamten Schriftverkehrs auf dem Laufenden gehalten.

3. Besprechungstermine, Telefonate

Der Bearbeiter Ihres Falles steht während der allgemeinen Bürozeiten nicht immer für eine persönliche Besprechung zur Verfügung, weil er auch andere Termine wahrzunehmen hat, auswärts tätig sein kann oder unaufschiebbare Arbeiten zu erledigen hat. Deshalb können Besprechungstermine grundsätzlich nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat wahrgenommen werden. Sollte der Bearbeiter Ihres Falles aus obigen Gründen nicht in der Lage sein, Ihren Anruf persönlich anzunehmen, können Sie Ihre Information auch dem Sekretariat mitteilen oder einen Rückrufwunsch äußern.

4. Fristsachen

Eine Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle sind Fristsachen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig vor Ablauf einer Frist informieren und die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Sie eine Bearbeitungszeit von wenigstens drei Tagen einkalkulieren. Bitte bedenken Sie auch, dass der Sachbearbeiter oder das Sekretariat Fristsachen, die per Telefax oder elektronischer Post an uns übermittelt werden, nur zu den allgemeinen Bürozeiten zur Kenntnis nehmen kann. Für eine fristgerechte Bearbeitung von Fristsachen, die von Ihnen am letzten Tag der Frist oder außerhalb unserer Bürozeiten an uns übermittelt wurden, können wir deshalb keinerlei Gewähr übernehmen.

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