Vertragsgestaltung und Risikoberatung
- Das Finanzamt verweigert die Anerkennung von vertraglichen Gestaltungen, die Grundlage für erhebliche Steuererstattungsansprüche sind?
- Sie haben zahlreiche Geschäftsverbindungen innerhalb der EU und wollen vermeiden, bei einer Betriebsprüfung mit erheblichen Umsatzsteuernachforderungen konfrontiert zu werden?
- Sie möchten vor Abschluss eines Vertrages, vor dem Erwerb einer Beteiligung oder vor der Gründung eines Unternehmens sicherstellen, dass Sie den steuergünstigsten Weg einschlagen?
- Ihr Unternehmen wächst kontinuierlich und bedarf deshalb einer Umstrukturierung durch Formwechsel, Verschmelzung oder eine andere umwandlungsrechtliche Gestaltung?
Immer wieder führen verunglückte gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltungen zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, weil durch unerwartete Steuernachforderungen oftmals die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht ist. Besonders wenn der Steuerpflichtige bei Geldanlagen mit zweifelhaften Steuervorteilen als zusätzlicher Rendite gelockt wird, ist eine genaue Prüfung der Vertragsgestaltung erforderlich.
Eine Beratungspraxis mit riskanten Gestaltungen zur Generierung unsicherer Steuervorteile lehnen wir seit jeher grundsätzlich ab. Viel mehr sehen wir größere Vorteile in einer präventiv orientierten Beratung, die Konstellationen in den vertraglichen Gestaltungen beim Mandanten aufdeckt, welche die Gefahr unnötiger Steuerlasten, einer drohenden Steuerverkürzung oder mögliches Potential für Konflikte bei der Veranlagung und der Betriebsprüfung in sich bergen. Derartige Probleme beseitigen wir in erster Linie mit bewährten und gerichtsfesten Gestaltungsmöglichkeiten, die an Ihre individuelle Situation angepasst werden können. So können Risiken minimiert, die Steuerlast optimiert und unnötiger Arbeits- und Zeitaufwand für Auseinandersetzungen mit dem Fiskus vermieden werden.
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