Steuerstrafrecht

  • Das Finanzamt hat eine betriebsnahe Veranlagung, eine Umsatzsteuersonderprüfung oder eine Betriebsprüfung angekündigt und Sie befürchten jetzt die Aufdeckung von Sachverhalten, die als Steuerhinterziehung bewertet werden könnten?
  • Sie haben wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen oder nach einer Betriebsprüfung die Mitteilung erhalten, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist?
  • Die Steuerfahndung hat Durchsuchungen bei Ihnen durchgeführt und Unterlagen beschlagnahmt?

Die Einleitung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist grundsätzlich für jeden Steuerpflichtigen ein zwingender Anlass, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.
Die Vertretung durch den eigenen Steuerberater ist im Regelfall nicht ratsam, da dieser häufig von den Steuerfahndern als Mittäter oder Beteiligter in die strafrechtlichen Ermittlungen einbezogen wird und so gezwungenermaßen seine eigenen Interessen wahren muss.

Je früher ein steuerrechtlich versierter Strafverteidiger in das Ermittlungsverfahren einbezogen wird, desto größer ist die Chance, die erhobenen Vorwürfe bereits in diesem Verfahrensabschnitt eingehend zu prüfen und im besten Fall zu entkräften. Falls die vorgeworfene Steuerhinterziehung fest steht, kann dann zumindest darauf hingewirkt werden, das Verfahren ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung direkt mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes zum Abschluss zu bringen.

Wir stehen unseren Mandanten in allen Phasen der steuerstrafrechtlichen Verfolgung zur Seite, angefangen bei Hausdurchsuchungen und auch im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens, um dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte des Beschuldigten und seine Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe gewahrt bleiben.

Aber selbst wenn eine strafrechtliche Verfolgung erst droht, eine strafbefreiende Selbstanzeige aber nicht mehr möglich ist, kann die vorbehaltlose Aufdeckung einer Steuerhinterziehung durch Korrektur der unrichtigen Angaben oder Nachreichen der bisher nicht abgegebenen Steuererklärungen erheblichen Einfluss darauf haben, mit welcher Strafe das Fehlverhalten geahndet wird.

Sollte es tatsächlich zur Anklageerhebung und einem gerichtlichen Strafverfahren kommen, übernehmen wir die Strafverteidigung selbstverständlich auch zusammen mit weiteren Wahlverteidigern des Mandanten.

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