Beraterhaftung

  • Sie sind Steuerberater und werden mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Beratungsfehler hätte bei Ihrem Mandanten erheblichen finanziellen Schaden verursacht?
  • Ihr Steuerberater hat Sie bei der steuerrechtlichen Gestaltung eines Sachverhalts betreut und jetzt stellt sich heraus, dass der eingeschlagene Weg vom Finanzamt nicht anerkannt wird oder in dieser Konstellation gar nicht möglich ist?

Aufgrund unserer Tätigkeit haben wir den nötigen Einblick in die Komplexität der Beratungsprobleme im Steuerrecht. Deshalb können wir unsere Mandanten auch in Fragen des Haftungsrechts des Steuerberaters beraten und im Ernstfall auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltlich vertreten.

Dabei übernehmen wir solche Mandate im Bedarfsfall sowohl auf Steuerberater- als auch auf Mandantenseite. Die Kenntnis der Probleme und Möglichkeiten, die bei der Vertretung der einen wie auch der anderen Seite auftreten, führt zu einem Erfahrungspotential, das grundsätzlich jedem Mandat zugute kommt – unabhängig davon, ob wir einen Steuerberater vertreten oder dessen Mandanten.

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