Recht

Die Finanzverwaltung versucht mittlerweile mit allen Mitteln, das Steueraufkommen zu erhöhen, Steuerstraftaten aufzudecken und das Verhalten steuerunehrlicher Mitbürger zu ahnden. Finanzministerien der Bundesländer kaufen trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens für Millionen Euro von Steuergeldern CDs mit gestohlenen Daten von Schwarzgeldkonten in der Schweiz oder Luxemburg. Bei Betriebsprüfungen werden die vom Steuerpflichtigen bereit gestellten digitalisierten Buchführungsdaten mit Spezialprogrammen und komplexen Prüfungsmethoden auf Auffälligkeiten hin untersucht. Gleiches geschieht in der laufenden Steuerveranlagung mit den elektronisch übermittelten Daten der Einkommensteuererklä­rung. Ausgefeilte Programme durchforsten das Internet nach Hinweisen auf Nutzer von Handelsplattformen, deren Aktivitäten als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb klassifiziert werden kann.

Dabei haben wir die Tendenz beobachtet, dass auch der grundsätzlich auf Steuerehrlichkeit bedachte Bürger schnell kriminalisiert wird, wenn seine Buchhaltung oder Steuererklärung Fehler aufweist, die den Verdacht der Steuerhinterziehung aufkommen lassen – selbst wenn solche Fehler in den meisten Fällen nur auf die Kompliziertheit des Steuerrechts zurück zu führen sind.

Um nicht in eine Spirale aus strafrechtlichen Vorwürfen und Steuernachforderungen in ruinösen Dimensionen zu geraten, muss der betroffene Steuerpflichtige möglichst frühzeitig professionelle Unterstützung hinzuziehen, um die Waffengleichheit wieder herzustellen.

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