„NICHTS IN DIESER WELT IST SICHER, AUSSER DEM TOD UND DEN STEUERN.“

DIE STEUERANWÄLTE

Als Fachanwälte für Steuerrecht beraten wir vorwiegend Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in allen steuerrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeit umfasst den Steuerstreit mit Finanzämtern genauso wie die Vertretung vor Finanzgerichten oder den anwaltlichen Beistand bei Maßnahmen der Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Daneben begleiten wir unsere Mandanten bei der Nacherklärung von Einkünften aus geerbtem Schwarzgeld ebenso wie bei der Selbstanzeige im Falle hinterzogener Steuern.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen bieten wir unser Fachwissen bereits im Vorfeld bei der Erfüllung aller laufenden steuerlichen Verpflichtungen an – angefangen bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen bis hin zur Fertigung sämtlicher Steuervoranmeldungen und -Erklärungen.
Daneben stellen wir unsere Dienstleistungen auch Beratern zur Verfügung, die ergänzend auf unser steuerrechtliches Spezialwissen zurückgreifen wollen.

Schwerpunkte

Steuerberatung

Steuerstreit

Steuerstrafrecht

Steuergestaltung

Selbstanzeige

Beraterhaftung

Steuerberatung

  • Private Steuererklärungen
  • Betriebliche Steuererklärungen
  •  Jahresabschlusserstellung
  • Überschussrechnungen
  •  Finanzbuchführung
  •  Personalabrechnung
  •  Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuergestaltung

  • Risikoprüfung bestehender Vertragsgestaltungen
  • Betreuung bei Beteiligungs- und Unternehmenskaufverhandlungen
  • Betreuung bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Einbringungen
  • Nachfolgeberatung

Steuerstreit

  • Betreuung streitiger Betriebs- und Fahndungsprüfungen
  • Beistand bei Sonder- und Außenprüfungen
  • Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide
  • Klage vor den Finanzgerichten
  • Vollstreckungsabwehr

Selbstanzeige

  • Prüfung der Strafbarkeits- und Strafbefreiungsvoraussetzungen
  • Ermittlung der unversteuerten Einnahmen
  • Ermittlung des betroffenen Personenkreises
  • Nacherklärung der Einkünfte
  • Betreuung im Nachveranlagungsverfahren bis zur Strafbefreiung

Steuerstrafrecht

  • Beistand bei Fahndungsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen
  • Vertretung bei der Fahndungsprüfung
  • Vertretung im begleitenden Veranlagungsverfahren
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Vorverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

Beraterhaftung

  • Abwehr von Regressansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatz
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