Selbstanzeige – Nacherklärung

  • Sie haben ein Konto oder Wertpapierdepot im Ausland geerbt und festgestellt, dass die hieraus resultierenden Einkünfte nie versteuert wurden?
  • Ihr Konto oder Wertpapierdepot im Ausland wurde bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben, obwohl Sie Zins- oder Dividendenerträge gutgeschrieben bekommen?
  • Sie haben in der Vergangenheit keine Einkommensteuererklärungen abgegeben, obwohl Sie laufende Einkünfte aus Renten und anderen steuerpflichtigen Einkünften haben, die den Grundfreibetrag übersteigen?

Das deutsche Steuerstrafrecht belohnt die Rückkehr des Steuerpflichtigen zur Steuerehrlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Verzicht auf strafrechtliche Sanktionen durch die Einräumung der Möglichkeit einer Selbstanzeige.

Eine solche Selbstanzeige mutet im ersten Moment eher unspektakulär an, birgt aber häufig einen großen Arbeitsaufwand bei der Ermittlung der hinterzogenen Einkünfte und eine Vielzahl von Besonderheiten in sich, die nicht zu unterschätzen sind.

Selbst kleine Fehler in der eingereichten Selbstanzeige werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter nicht verziehen und haben darüber hinaus fatale Folgen:

Das Finanzamt ist durch die Aktivitäten des Steuerpflichtigen über den Hinterziehungstatbestand umfassend informiert, trotzdem kommt es nicht zur strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige sondern zu allem Überfluss auch noch zur Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.

Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen, sich rechtzeitig mit dem Thema Selbstanzeige zu befassen und fachlich fundierte Hilfe bei deren Erstellung in Anspruch zu nehmen, um sich und möglicherweise andere Betroffene vor bösen Überraschungen zu schützen, den Rechtsfrieden mit dem Finanzamt herzustellen  und wieder in Ruhe schlafen zu können.

Wir haben mittlerweile über viele Jahre umfangreiche Erfahrung bei der Nacherklärung unversteuerter Einkünfte und der strafbefreienden Selbstanzeige gesammelt und können Ihnen professionell zur Seite stehen. Ob Schwarzgeldkonto in der Schweiz, unversteuerte Rentenbezüge, über Jahre nicht eingereichte Steuererklärungen  oder Fehler bei der Gewinnermittlung – jeder noch so verwickelte Sachverhalt kann von uns korrekt  aufgearbeitet und gegenüber dem Finanzamt richtig gestellt werden, so dass eine Strafverfolgung vermieden, eine Ausgangsbasis für die korrekte Erstellung künftiger Steuererklärungen geschaffen und damit der Rechtsfrieden mit dem Fiskus wieder hergestellt wird.

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