Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zu Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der sogenannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z.B. von Brauereien.
Mit dem Durchbruch im Vermittlungsausschuss steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.6.2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 8.7.2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.
Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.
Zudem verweist das FG darauf, dass die Steuerbefreiung auch aus Gründen des Vertrauensschutzes zu gewähren wäre.
Quelle
Bundesrat, BT-Drs. 18/9690