Nachzahlungspflicht in der Publikums-KG

Oktober 2018

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Nachzahlungspflicht oder eine weitere Einzahlungspflicht der Gesellschafter durch Beschluss festzulegen.

Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn daraus eine Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrags folgt. Aber: Eine auf diese Weise begründete Zahlungspflicht ist jedoch lediglich für den Gesellschafter bindend, der dieser zugestimmt hat.

Quelle

BGH, Beschluss vom 23.1.2018, II ZR 73/16, Abruf-Nr. 201434 unter www.iww.de

Consent Management Platform von Real Cookie Banner