Insolvenzverwalter kann Haftpflichtversicherung des Geschäftsführers kündigen
Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.
So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH). Er führte aus, dass dem Verwalter insolvenzspezifische Pflichten nur im Verhältnis zu der insolventen Schuldnerin obliegen. Sie bestehen dagegen nicht im Verhältnis zu ihren Organen – gleich ob es sich um die Vorstände einer AG oder die Geschäftsführer einer GmbH handelt. Der Verwalter hat gegenüber den Organen nur insoweit Pflichten zu erfüllen, als diese ihm als Vertreter der Schuldnerin oder Insolvenz- oder Massegläubiger gegenübertreten.
Quelle
BGH, Urteil vom 14.4.2016, IX ZR 161/15, Abruf-Nr. 186285 unter www.iww.de