Geschäftsführer: Anstellungsvertrag kann ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung der KG verlängert werden

August 2016

Soll ein Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen der GmbH & Co. KG und dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH durch Erklärungen des Geschäftsführers im eigenen Namen und nach § 181 BGB im Namen der GmbH als der gesetzlichen Vertreterin der Kommanditgesellschaft verlängert werden, ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft nicht erforderlich.

Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. In dem Fall hatten die Kommanditgesellschaft und die GmbH identische Gesellschafterkreise und bei der Kommanditgesellschaft bestand ein Beirat. Das reiche nach Ansicht der Richter aus, damit der Vertrag wirksam sei. Auch die Gesellschafterversammlung der GmbH müsse nicht zustimmen.

Quelle

BGH, Urteil vom 19.4.2016, II ZR 123/15, Abruf-Nr. 186921 unter www.iww.de

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