Hauptversammlungsbeschluss über Vertrauensentzug

April 2017

Der Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, ist nicht schon dann offenbar unsachlich oder willkürlich, wenn sich die Gründe für den Vertrauensentzug als nicht zutreffend erweisen.

Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Die Richter machten zudem deutlich, dass der Hauptversammlungsbeschluss, mit dem einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzogen wird, nicht begründet werden müsse. Auch sei es grundsätzlich keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerruf der Bestellung, dass das Vorstandsmitglied angehört werde.

Quelle

BGH, Urteil vom 15.11.2016, II ZR 217/15, Abruf-Nr. 191552 unter www.iww.de

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