Neue Pflegegrade 4 und 5 sind gleichbedeutend mit Merkzeichen „H“
Steuerpflichtige, die blind (Merkmal Bl) oder hilflos (Merkmal H) sind, können einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 EUR im Jahr nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform ab 1.1.2017 eingeführten neuen Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen.
Quelle
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.8.2016, IV C 8 – S 2286/07/10004:005, Abruf-Nr. 188517 unter www.iww.de