Handwerkerleistungen: Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Immobilie in der Schweiz europarechtswidrig?

Juni 2025

Kann in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz gewährt werden? Das Finanzgericht (FG) Köln hält das für möglich und hat sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.

Das war geschehen

Ein Ehepaar mit deutscher und schweizerischer Staatsbürgerschaft wohnte in der Schweiz. Der Ehemann war als Arbeitnehmer in Deutschland tätig und unterhielt hierfür eine Wohnung in Deutschland. Für das gemeinsame Haus in der Schweiz beauftragten die Eheleute verschiedene Handwerks- und Gartenbauarbeiten i. S des Einkommensteuergesetzes (hier: § 35a EStG) und begehrten eine Ermäßigung ihrer Einkommensteuer.

Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab, weil die Dienstleistungen in der Schweiz ausgeführt wurden (vgl. § 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Hiergegen erhoben die Eheleute erfolgreich Klage.

 

Freizügigkeitsabkommen

Das FG Köln bezweifelt, ob es mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist, dass die Steuerermäßigung nur für Dienstleistungen beansprucht werden kann, die in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt ausgeübt oder erbracht werden.

 

Beachten Sie

Bis zur Entscheidung des EuGH ist das Verfahren ausgesetzt.

 

 

Quelle

FG Köln, Beschluss vom 20.2.2025, 7 K 1204/22; PM vom 25.3.2025; EuGH: C-223/25

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