Bundesfinanzhof: Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen als Arbeitslohn?

Juni 2025

Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die er gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Professors entschieden.

Der Professor hatte die Habilitationsschriften überwiegend vor der Berufung in das Professorendienstverhältnis verfasst. Der preisbewehrten Habilitation lag zwar eine wissenschaftliche Forschungsleistung zugrunde. Diese gründete aber nicht auf der Forschungstätigkeit als Hochschullehrer. Wissenschaftspreis und Preisgeld stellten sich daher nicht als „Frucht“ dieser Tätigkeit dar.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 12/22, Abruf-Nr. 247050 unter www.iww.de

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