Förderung der Elektromobilität: Gibt es bald auch Vereinfachungen für Pedelecs?

Oktober 2017

Durch die finanzielle Förderung der Elektromobilität will die Bundesregierung die Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge unterstützen. Da stellt sich die Frage, warum das Laden von privaten Elektrofahrrädern (Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h) am Arbeitsplatz von der seit 2017 geltenden Lohnsteuerbefreiung von Ladestrom ausgeschlossen ist? Antworten gibt der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Dr. Michael Meister.

Hintergrund

Seit 2017 gilt eine auf fünf Jahre befristete Steuerbefreiung für den geldwerten Vorteil, wenn dem Arbeitnehmer Ladestrom für Elektro-Kraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt wird. Elektrofahrräder, deren Motoren lediglich Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützen, sind keine Elektro-Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift. Sie werden nicht begünstigt.

Die Steuerbefreiung ist Teil eines Maßnahmenbündels, um den Erwerb von Elektro-Kraftfahrzeugen sowie den dazu notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur für solche Kraftfahrzeuge gezielt zu fördern. Die Ausweitung der lohnsteuerlichen Regelungen auf „Zweiräder mit Elektroantrieb“ entspricht hingegen nicht der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung. Begründung: Der Markt für diese Zweiräder ist bereits sehr gut entwickelt und deren Verbreitung ohne Weiteres gewährleistet.

Beachten Sie

Dr. Meister weist aber auch darauf hin, dass Vereinfachungen bei Erfassung und Abrechnung möglicher Vorteile durch das Aufladen von Elektrofahrrädern am Arbeitsplatz zurzeit von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtert werden.

Quelle

Deutscher Bundestag, Drs. 18/13307

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