Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen
Die Finanzverwaltung hat ihre Sichtweise zur Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen angesichts der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus 2015 geändert. Das bedeutet: Die Zinsen sind nicht mehr als sonstige Einkünfte zu versteuern, sondern gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies ist regelmäßig günstiger. Denn wegen der Niedrigzinsphase dürfte der Sparer-Pauschbetrag durch weitere Zinseinnahmen oftmals nicht verbraucht sein.
Die neue Sichtweise gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Eine Anwendung in offenen Fällen ist auf Antrag möglich.
Quelle
BMF, Schreiben vom 4.7.2016, IV C 3 – S 2255/15/10001, Abruf-Nr. 187044 unter www.iww.de; BFH, Urteil vom 9.6.2015, VIII R 18/12