Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2015
Im Monat März 2015 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2015
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2015
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2015
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2015
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.3.2015
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.3.2015. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2015 am 27.3.2015.