Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2015

Februar 2015

Im Monat Februar 2015 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Hervorzuheben sind zwei Aspekte:

  • Ein Aufwendungsersatzanspruch kann auch bei einem rechtsgültigen Vorstandsbeschluss anerkannt werden, wenn der Vorstand dazu durch eine Regelung in der Satzung ermächtigt wurde. Dies hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg kürzlich abgelehnt, da ein Anspruch nach der gesetzlichen Regelung entweder durch Vertrag oder Satzung eingeräumt worden sein muss.
  • Ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit eines Aufwendungsersatzanspruchs ist die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit des Anspruchs. Nach Verwaltungsmeinung ist die Verzichtserklärung noch zeitnah, wenn bei einmaligen Ansprüchen innerhalb von drei Monaten und bei einer regelmäßigen Tätigkeit alle drei Monate ein Verzicht erklärt wird.

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.2.2015
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.2.2015
  • Gewerbesteuerzahler: 16.2.2015
  • Grundsteuerzahler: 16.2.2015

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Hinweis

Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8. und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2. und am 15.8. zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1.7. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.9. des vorangehenden Jahres zu stellen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.2.2015 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.2.2015 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Februar 2015 am 25.2.2015.

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