Stimmrechtsbindungsvereinbarung: Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei

Juni 2015

Auch ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, der mit weniger als 50 Prozent am Stammkapital beteiligt ist, kann als selbstständig anzusehen und damit sozialversicherungsfrei sein.

Das ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz der Fall, wenn er eine schuldrechtliche Stimmrechtsbindungsvereinbarung aller Gesellschafter mit Einstimmigkeitsvorbehalt vorlegen kann. Denn das spricht in der Regel dafür, dass er auch Gesellschafterentscheidungen gegen seinen Willen verhindern kann.

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