Steuerliche Rückstellungshöhe ist auf den Ansatz in der Handelsbilanz begrenzt

Juni 2017

Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz den handelsrechtlichen Wert nicht übersteigen. Diese Sichtweise der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz jüngst bestätigt.

Unterschiede können sich u. a. aus dem unterschiedlichen Abzinsungszeitraum ergeben. Steuerlich ist bei Sachleistungsverpflichtungen nämlich der Zeitraum bis zum Erfüllungsbeginn maßgebend. Da handelsrechtlich indes auf das Ende der Erfüllung abgestellt wird, ergibt sich hier eine höhere Abzinsung und somit ein niedrigerer Wert.

Beachten Sie

Ob die (für die Finanzverwaltung günstige) Deckelung der Rückstellungshöhe wirklich zulässig ist, wird der Bundesfinanzhof in der Revision entscheiden müssen.

Quelle

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.12.2016, 1 K 1912/14, Rev. BFH Az. I R 18/17, Abruf-Nr. 193496 unter www.iww.de

Consent Management Platform von Real Cookie Banner