Neufassung der GoBD (vorerst) zurückgerufen

Oktober 2019

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden wegen der fortschreitenden Digitalisierung kürzlich mit Wirkung ab 2020 überarbeitet (BMF-Schreiben vom 11.7.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001) – und bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen, wobei es sich wohl „nur“ um das Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung handeln soll.

Dennoch

Da die im Juli auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichte Neufassung der GoBD wieder entfernt wurde, ist bis auf Weiteres das Schreiben vom 14.11.2014 maßgebend. Die in dem zurückgezogenen Schreiben genannten Erleichterungen (beispielsweise die bildliche Erfassung von Belegen durch mobile Endgeräte) sind vorerst nicht anwendbar.

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