Meldung zur Sozialversicherung: Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ ab 2021 entfallen

Februar 2021

Das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ wurde mit Wirkung ab 2021 aus dem Arbeitgeber-Meldeverfahren entfernt.

Der Grund: In der Praxis bestand seit vielen Jahren Unsicherheit und eine hohe Fehlerquote bei der Verwendung des Kennzeichens. Nach Überprüfung der verschiedenen Konstellationen wurde festgestellt, dass dieses Kennzeichen nicht zwingend benötigt wird.

Quelle

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl I 2020, S. 1248) vom 12.6.2020

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