Kreditrecht: Pflichten bei Immobilienkreditgewährung gegen Provision

März 2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wer einen Immobilienkredit nur gegen eine Provision gewährt, muss eindeutig angeben, ob die Provision von der Laufzeit des Kredits abhängig ist oder nicht. Fehlt es an dieser Angabe, ist von der Abhängigkeit von der Laufzeit auszugehen.

Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Kreditnehmerin hatte für die Gewährung des Kredits eine Provision zu zahlen. Weit vor dem Ablauf der gewährten Laufzeit zahlte sie den Kredit dann allerdings zurück. Zugleich verlangte sie nun anteilig die Provision zurück – zu Recht, wie der EuGH annahm.

Der EuGH: In der fehlenden Belehrung über den Umstand der Unabhängigkeit der Provision von der Laufzeit liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls eines Verbrauchers.

 

 

Quelle

EuGH, Urteil vom 17.10.2024, C-76/22, Abruf-Nr. 244902 unter www.iww.de

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