Koppelungsklausel in Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist unwirksam

Mai 2017

Eine Koppelungsvereinbarung in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag mit einer GmbH, die die sofortige Beendigung des Anstellungsvertrags mit Zugang der Bekanntgabe des Abberufungsbeschlusses vorsieht, ist unwirksam.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Gerichts verstößt eine derartige Regelung gegen das Verbot der Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses. Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Quelle

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2016, 8 U 122/15

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