Insolvenzgeldumlage sinkt in 2017 auf 0,09 Prozent

November 2016

Die Insolvenzgeldumlage sinkt ab dem 1.1.2017 von bisher 0,12 Prozent auf dann 0,09 Prozent. Der Bundesrat hat der Reduzierung am 23.9.2016 zugestimmt.

Hintergrund

Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende Umlage finanziert. Diese monatliche Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beschäftigten des Betriebes bemessen werden.

Quelle

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017), BR-Drs. 378/16 (B) vom 23.9.2016

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