Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren bis 2.4.2024
Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2022 endete bereits am 31.12.2023. Sie betrifft insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird.
Offenlegungsmedium hat sich geändert
Für die Jahresabschlüsse für 2022 hat sich das Offenlegungsmedium geändert. Die Jahresabschlüsse sind nicht mehr beim Bundesanzeiger einzureichen, sondern zur Offenlegung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.publikations-plattform.de.
Ordnungsgeld droht!
Kommt das Unternehmen der Pflicht zur Offenlegung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, leitet das BfJ ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Unternehmen wird aufgefordert, innerhalb einer sechswöchigen Nachfrist den gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen. Gleichzeitig droht das BfJ ein Ordnungsgeld an (regelmäßig in Höhe von 2.500 Euro). Entspricht das Unternehmen der Aufforderung nicht, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.
Beachten Sie
Ordnungsgeldandrohungen und Ordnungsgeldfestsetzungen können so lange wiederholt werden, bis die Veröffentlichung erfolgt ist. Die Ordnungsgelder werden dabei schrittweise erhöht.
Mit der Androhung werden den Beteiligten die Verfahrenskosten auferlegt. Diese entfallen nicht dadurch, dass der Offenlegungspflicht innerhalb der gesetzten Nachfrist nachgekommen wird.
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften (gemäß § 267a Handelsgesetzbuch) müssen nur ihre Bilanz (keinen Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung) einreichen. Zudem können sie ihre Publizitätsverpflichtung durch Offenlegung oder dauerhafte Hinterlegung erfüllen. Hinterlegte Bilanzen sind nicht unmittelbar zugänglich; auf Antrag werden sie kostenpflichtig an Dritte übermittelt.
Quelle
BfJ: Jahresabschlüsse, abrufbar unter www.iww.de/s7329