Gelöschte vermögenslose GmbH kann nicht Partei eines Rechtsstreits sein

Oktober 2016

Wird eine vermögenslose GmbH gelöscht, verliert die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit und damit auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein.

Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Die Richter machten deutlich, dass die Gesellschaft mit der Löschung materiell-rechtlich nicht mehr existent ist. Nur wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig. Wertlose Aktiva und Forderungen, wegen derer nicht vollstreckt werden kann, sind aber kein verwertbares Vermögen. In solchen Fällen ist das Interesse des Gläubigers einer liquidierten und gelöschten Gesellschaft nicht schützenswert, wenn er einen Vollstreckungstitel erwirken möchte, um die lediglich abstrakte Möglichkeit auszuschöpfen, dass sich doch noch Zugriffsmasse findet.

Quelle

BGH, Urteil vom 20.5.2015, VII ZR 53/13, Abruf-Nr. 177704 unter www.iww.de

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