Freiberufler und Gewerbetreibende: Tarifermäßigung bei Umsatzsteuererstattung

März 2015

Bei außerordentlichen Einkünften ist eine begünstigte Besteuerung möglich. Diese können u.a. vorliegen, wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen.

Der 3. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat nun entschieden, dass diese Voraussetzungen auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein können, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.

Mit dieser Entscheidung hat sich der 3. Senat der Auffassung des 10. Senats des Bundesfinanzhofs angeschlossen. In beiden Streitfällen ging es um Erträge aufgrund der geballten Nachaktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen aus Glücksspielumsätzen. Im aktuellen Streitfall ergab sich aus den Umsatzsteuer-Erstattungen für acht Jahre ein zusätzlicher Gewinn, der den in diesem Zeitraum erwirtschafteten durchschnittlichen Jahresumsatz aus dieser Tätigkeit überstieg.

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