Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015

Ab 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, der 8,50 EUR je Zeitstunde beträgt.

Wegen einiger neuer Bescheinigungspflichten (z.B. Buchstabe F bei steuerfreier Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Aufzeichnungen im Lohnkonto anzupassen sind.

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