Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015
Ab 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, der 8,50 EUR je Zeitstunde beträgt.
Wegen einiger neuer Bescheinigungspflichten (z.B. Buchstabe F bei steuerfreier Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Aufzeichnungen im Lohnkonto anzupassen sind.