Arbeitgeber: Minijobs: Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert

März 2024

Die Geringfügigkeits-Richtlinien bilden die Grundlage für alle Regelungen, die Arbeitgeber rund um Minijobs zu beachten haben. Nicht zuletzt wegen der Erhöhung der Minijob-Grenze ab dem Jahr 2024 (von 520 Euro auf 538 Euro) haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Richtlinien aktualisiert.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien enthalten alle Regelungen, die wegen der gesetzlichen Vorgaben für Minijobs zu beachten sind. Arbeitgeber finden hier Informationen zu den zwei Arten von Minijobs, deren versicherungsrechtlicher Beurteilung, den verschiedenen Meldungen und zu den Abgaben, die zu leisten sind.

Quelle

Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023, unter www.iww.de/s10320

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