Zum Werbungskostenabzugsverbot bei der Abgeltungsteuer

April 2016

Das mit Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 geltende Werbungskostenabzugsverbot ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Dies gilt selbst dann, wenn die Werbungskosten ab 2009 anfallen, aber Kapitalerträge bis Ende 2008 betreffen.

Es bleibt also dabei, dass i. d. R. nur ein Sparer-Pauschbetrag (801 EUR bzw. 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) abziehbar ist.

Quelle

BFH-Urteil vom 9.6.2015, VIII R 12/14, Abruf-Nr. 183672 unter www.iww.de

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