Taxi- und Mietwagengewerbe: Ordnungsgemäße Kassenbuchführung
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat in einem Schreiben vom 5.4.2023 die Pflichten für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes dargestellt, die für eine Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung unerlässlich sind.
Beachten Sie
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen.
Quelle
OFD Karlsruhe, Schreiben vom 5.4.2023, S 0315-St 42, abrufbar unter www.iww.de/s8463