Sozialversicherungspflicht: Statusfeststellungsverfahren: Neuerungen ab 1.4.2022
Hintergrund
Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Mit diesem Verfahren können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Beachten Sie
Für bestimmte Personengruppen ist das Statusfeststellungsverfahren zwingend durchzuführen. Handelt es sich bei angemeldeten Beschäftigten um den Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder um einen geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter, hat die Einzugsstelle einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus zu stellen.
Neuregelungen ab 1.4.2022
Mit Wirkung zum 1.4.2022 treten einige Neuregelungen in Kraft. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Punkte:
Neu: Prognoseentscheidung und Erwerbsstatus
Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.
Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Anders als bisher entscheidet die Clearingstelle also nicht mehr über die Versicherungspflicht und -freiheit in den einzelnen Sozialversicherungszweigen.
Beispiel
Ab dem 1.4.2022 soll in einer Praxis für Physiotherapie ein Physiotherapeut tätig werden. Nach der Entscheidung der Clearingstelle liegt eine abhängige Beschäftigung vor, weil der Physiotherapeut nicht weisungsfrei arbeiten kann und in die Arbeitsorganisation eingebunden ist.
In welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht bzw. -freiheit besteht, muss der Arbeitgeber nun selbst entscheiden.
Beachten Sie
Beim bis zum 31.3.2022 geltenden Anfrageverfahren entscheidet die Clearingstelle auch über die Versicherungspflicht bzw. -freiheit in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Gruppenfeststellung
Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dadurch muss der Auftraggeber bei gleichen Aufträgen keine separaten Statusfeststellungsverfahren mehr durchführen.
Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Auch damit können separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden.
Quelle
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16.7.2021, BGBl I 2021, S. 2970; Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13.8.2021, Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus