Schulverpflegung keine haushaltsnahe Dienstleistung
Die Kosten für das Schulessen sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Dies hat jüngst das Finanzgericht (FG) Sachsen entschieden.
Nach der Entscheidung des FG sind die Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern bereits durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag abgegolten. Ferner handelt es sich bei der Schulverköstigung nicht um eine Leistung, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Privathaushalt erbracht wird.
Beachten Sie
Das Finanzgericht sah keinen Anlass, die Revision zuzulassen. Der im Streitfall unterlegene Vater gibt sich damit aber nicht zufrieden und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Quelle
FG Sachsen, Urteil vom 7.1.2016, 6 K 1546/13, NZB BFH III B 20/16, Abruf-Nr. 146413 unter www.iww.de.