Revision zu spät begründet: Steuerermäßigung für Abwasserentsorgung und Müllabfuhr

März 2023

Das Finanzgericht (FG) Münster hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Leider hat der Bundesfinanzhof (BFH) die eingelegte Revision als unzulässig verworfen, da sie nicht rechtzeitig begründet wurde. Somit ist eine höchstrichterliche Entscheidung vorerst nicht zu erwarten.

Quelle

BFH, Beschluss vom 1.9.2022, VI R 8/22

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