Neue Verwaltungsanweisung zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen

Mai 2016

Die ermäßigte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen setzt grundsätzlich voraus, dass die Abfindung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zufließt. Der Zufluss von zwei Teilbeträgen in unterschiedlichen VZ ist (ausnahmsweise) unschädlich, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und die Nebenleistung geringfügig ist. Infolge der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium nun seine Verwaltungsanweisung überarbeitet.

Quelle

BMF-Schreiben vom 4.3.2016, IV C 4 – S 2290/07/10007:031, Abruf-Nr. 146538 unter www.iww.de

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