Nachrüstung von Rußpartikelfiltern: Förderanträge sind ab Februar 2015 zu stellen

März 2015

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Jahr 2015 erneut die Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Der Förderbetrag liegt bei 260 EUR. Anträge können ab 1.2.2015 gestellt werden.

Es gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen, wobei der Partikelfilter zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2015 eingebaut werden muss.

Es steht ein Fördervolumen von 30 Mio. EUR zur Verfügung, sodass rund 115.000 Umrüstungen gefördert werden können. Das heißt, wer zu lange wartet, geht vermutlich leer aus.

Hinweis

Alle wichtigen Informationen nebst Online-Antragsformular erhalten Sie unter www.bafa.de, Rubriken „Weitere Aufgaben” und „Partikelminderungssysteme”.

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