Kindergeld: Meldung bei Agentur für Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit

Januar 2017

Für ein volljähriges Kind können Eltern u. a. dann Kindergeld erhalten, wenn das Kind noch keine 21 Jahre alt ist, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass die Meldung auch dann erforderlich ist, wenn das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist.

Quelle

BFH, Urteil vom 7.7.2016, III R 19/15, Abruf-Nr. 189659 unter www.iww.de

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