Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Pkw-Privatnutzung
Der Anteil der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs ermittelt werden. Hierzu hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Privatfahrten auch dann als Entnahme zu versteuern sind, wenn sich der Anteil der Privatnutzung aufgrund der Fahrtenbuchermittlung nur auf 5,07 Prozent der Gesamtnutzung beläuft.
Eine Geringfügigkeitsgrenze im Sinne einer 10 Prozent-Grenze, wie sie andernorts im Ertragsteuerrecht vorzufinden ist, lehnte das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ab.
Quelle
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.4.2016, 9 K 1501/15, Abruf-Nr. 187168 unter www.iww.de