Hochwassergeschädigte: Steuerliche Entlastungen für die Betroffenen in mehreren Bundesländern
Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher möchte das Finanzministerium (FinMin) Baden-Württemberg den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen.
Möglich sind u. a.:
- Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen,
- Stundung fälliger Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträge und
- Aufschub von Vollstreckungen.
Beachten Sie
Auch in anderen Bundesländern sind im Mai und Juni 2024 durch die Unwetter mit Hochwasser Schäden entstanden. Daher wurden auch für Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland Katastrophenerlasse mit steuerlichen Erleichterungen veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass einige Erlasse bereits aktualisiert wurden.
Quelle
FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 20.6.2024; Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland, Erlass vom 21.5.2024; Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Erlass vom 25.6.2024; Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Erlass vom 24.6.2024