Häusliches Arbeitszimmer: Renovierung des Badezimmers nicht steuerlich abzugsfähig
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehören Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Grundsätzlich sind die eigentlichen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer (Miete, Energiekosten etc.) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Ist das Arbeitszimmer jedoch der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, besteht keine Abzugsbeschränkung.
Beachten Sie
Bildet das Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt der Betätigung, steht aber für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind Aufwendungen bis 1.250 EUR abziehbar.
Quelle
BMF-Schreiben vom 2.7.2019, IV C 6 – S 2133-b/19/10001, Abruf-Nr. 210021 unter www.iww.de