Finanzverwaltung setzt Zinsen vorläufig fest

Juli 2019

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten Zinssätze (z. B. 0,5 Prozent pro Monat für Nachzahlungszinsen) in die Kritik geraten, weil sie den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren haben. So sind z. B. beim Bundesverfassungsgericht einige Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig.

Hierauf hat das Bundesfinanzministerium nun reagiert und die Finanzämter angewiesen, dass sämtliche erstmalige Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat angewendet wird, nur noch vorläufig erfolgen. Das bedeutet, dass gegen einen entsprechenden Bescheid kein Rechtsmittel eingelegt werden muss.

Quelle

BMF, Schreiben vom 2.5.2019, IV A 3 – S 0338/18/10002, Abruf-Nr. 209004 unter www.iww.de

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