Doppelte Haushaltsführung: Wöchentliche Familienheimfahrten im Fokus

Dezember 2020

Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch, bleibt es nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen auch dann bei dem „Werbungskostenabzugsverbot“, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen.

Was war geschehen?

Der Arbeitnehmer beteiligte sich für seine Privatnutzung nicht nur pauschal an den Kosten des Pkw (0,5 % des Listenpreises), sondern auch noch kilometerabhängig an den Tankkosten. Vergeblich begehrte er bei Finanzamt und -gericht den Werbungskostenabzug seiner tatsächlichen Kosten für die Familienheimfahrten – ohne Erfolg.

Nun liegt die Sache beim Bundesfinanzhof (BFH). Der Ausgang ist offen, denn bislang haben sich weder die Finanzrechtsprechung noch die steuerrechtliche Literatur mit dieser Sachverhaltskonstellation – Familienheimfahrten bei teilentgeltlicher Dienstwagenüberlassung – befasst.

Quelle

FG Niedersachsen, Urteil vom 8.7.2020, 9 K 78/19, Abruf-Nr. 217520 unter www.iww.de; Revision beim BFH unter dem Az. VI R 35/20

Consent Management Platform von Real Cookie Banner