Bundesfinanzministerium veröffentlicht neue Auslandsreisepauschalen ab 2019

Februar 2019

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ab 1.1.2019 steuerfrei auszahlen kann. Das Schreiben kann unter www.iww.de/s2281 heruntergeladen werden.

Beachten Sie

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maß­gebend. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.

Quelle

BMF, Schreiben vom 28.11.2018, IV C 5 – S 2353/08/10006 :009, Abruf-Nr. 205950 unter www.iww.de

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