Bürokratieentlastungsgesetz steht in den Startlöchern
Mit dem Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft von Bürokratie entlasten. Im Fokus stehen dabei die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Diese sollen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, um 20 Prozent angehoben werden.
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Zudem soll durch Übergangsregelungen sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen keine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht erhalten, für die ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung nach bisherigem Recht eine Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht, jedoch nicht mehr nach der Neuregelung.
Ferner sind u.a. folgende Änderungen geplant:
- Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz.
- Vereinfachung des Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten.