Aufwand für glutenfreie Diätverpflegung

April 2019

Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Dies soll nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln selbst dann gelten, wenn diese Nahrungsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung eingenommen werden.

Das FG begründet seine Entscheidung mit dem gesetzlichen Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen. Mit dieser Regelung bzw. mit der Entscheidung des FG wollen sich die Steuerpflichtigen im Streitfall aber nicht zufriedengeben und haben Revision eingelegt.

Quelle

FG Köln, Urteil vom 13.9.2018, 15 K 1347/16, Abruf-Nr. 206964 unter www.iww.de, Rev. BFH Az. VI R 48/18

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