Arbeitnehmer: Firmenwagen mit Eigenanteil: Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten
Der BFH hat bereits entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines Firmenwagens mangels eigenen Aufwands ausgeschlossen ist.
Das FG hat nun für die (teil-)entgeltliche Überlassung nachgelegt. Auch hier verbleibt es bei dem Werbungskostenabzugsverbot im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Beachten Sie
Dabei orientierte sich das Finanzgericht u. a. am Wortlaut der entsprechenden Vorschrift: Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen unentgeltlicher und teilentgeltlicher Überlassung, sodass danach unter die Vorschrift alle Arten der Überlassung fallen.
Quelle
FG Niedersachsen, Urteil vom 8.7.2020, 9 K 78/19 Abruf-Nr. 217520 unter www.iww.de; Revision BFH, VI R 35/20, Abruf-Nr. 217520 unter www.iww.de; BFH, Urteil vom 28.2.2013, VI R 33/11